1. Spielberechtigt auf den Plätzen sind grundsätzlich nur aktive Vereinsmitglieder.
2. Die Gastspielerregelung gilt auch für Kinder und Jugendliche.
3. Gastspielende müssen sich bei Booking for Free registrieren. Jedes gastgebende aktive Mitglied hat bei der Buchung den Gast als Mitspielenden namentlich einzutragen. Diesbezüglich entfällt der Eintrag in die Gastspielliste vor Ort.
4. Für Gastspielende (dazu gehören Nicht-Tennismitglieder und passive Mitglieder) besteht
gegen Gebühr eine Gastspielberechtigung für max. 3 Spiele pro Saison (Nicht-Tennismitglieder) bzw. 5 Spiele pro Saison (passive Mitglieder), aber jeweils nur zusammen mit einem aktiven Tennismitglied. Für ehemalige Tennismitglieder, die Ihren Wohnsitz außerhalb von Harsum und Landkreis Hildesheim haben, gilt dies ebenso.
5. Ehemalige Tennismitglieder, die Ihren Wohnsitz innerhalb Harsum oder Landkreis Hildesheim haben, sind grundsätzlich nicht gastspielberechtigt.
6. Die Gebühr beträgt 5,- EUR pro Gast und Gastspielstunde. Verantwortlich für die Entrichtung der Gebühr ist das gastgebende aktive Mitglied. Die Gebühr wird spätestens zum Saisonende vom Kassenwart eingefordert.
7. Bei Vereinseintritt werden die Gastspielgebühren desselben Jahres dem Mitgliedsbeitrag angerechnet.
8. Die Plätze stehen Gastspielern und Mitgliedern, die mit Gastspielern Tennis spielen wollen, nur dann zur Verfügung, wenn dies die Belegungssituation zulässt.
Für den Fall, dass die Plätze insgesamt belegt sind und darüber hinaus Mitglieder auf eine Spielmöglichkeit warten, stehen die Plätze Gastspielern sowie Mitgliedern, die mit Gästen spielen wollen, nicht bzw. nur nachrangig zur Verfügung.
9. Für einen durch ein Mitglied engagierten lizenzierten Trainer ist kein Gastspieler-Beitrag zu entrichten. Voraussetzung ist jedoch die Zustimmung der Abteilungsleitung.
10. Verein und Abteilung übernehmen Gastspielern gegenüber grundsätzlich keine Haftung für Personen- oder Sachschäden. Gastspieler sind vom Verein oder der Abteilung nicht gegen Unfälle versichert.
Harsum im Mai 2024