Warum wird Eigenleistung erbracht?
Die Eigenleistung der Mitglieder ist eine Investition zum Erhalt des Vereinseigentums. Diese Investition ist notwendig, damit unsere Tennisanlage mit überschaubaren
Kostenaufwand auch weiterhin eine schöne Sportanlage bleibt! Seit der Gründung der Tennisabteilung ist die Eigenleistung der aktiven Mitglieder eine tragende Säule des Vereinslebens.
Das Arbeitsstundenmodell beinhaltet folgendes:
Fünf Arbeitsstunden, ersatzweise 25,00 EUR sind zu leisten (5,- EUR pro Stunde).
Arbeitspflichtige führen ihre Arbeitsstundennachweiskarte selbstverantwortlich.
Zeitraum ist jeweils das laufende Kalenderjahr vom 01.01. – 30.10..
Aktive angemeldete Tennisspartenmitglieder, die auch tatsächlich Tennis spielen.
Personen von 18 – 65 Jahren müssen (Juniorinnen A und Junioren A sollten und der Rest darf gerne).
Neben den vier Arbeitseinsätzen gibt es jederzeit die Möglichkeit der Arbeitsstundenverrichtung (z.B. Platzwartunterstützung, Maler- u. Gartenarbeit...). Dies
erfolgt ausschließlich in Absprache mit den Ansprechpartnern.
Die Ansprechpartner protokollieren die geleisteten Arbeitsstunden.
Arbeitsstunden sind nach Zustimmung des Abteilungsvorstandes übertragbar, d.h. sie können auch für
andere Personen geleistet werden.
Zur besseren Koordination der Arbeitsabläufe ist es notwendig, den Ansprechpartnern die Teilnahme am Arbeitseinsatz vorab mitzuteilen (mdl., per Email …).
Jede Mannschaft (auch Trainingsgruppe) stellt jeweils zwei Spieler/Innen zu den vier offiziellen Arbeitseinsätzen ab. Diese sind ebenfalls vorab zu benennen.
Die Abrechnung der nicht geleisteten Arbeitsstunden erfolgt im Folgejahr.
Anmerkung: Die Eigenleistung wird als „Bringschuld“ der aktiven Mitglieder gegenüber der Vereinsgemeinschaft definiert. Jedes Mitglied hat somit selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Stunden geleistet werden, ohne darauf angesprochen zu werden. Es versteht sich von selbst, dass ein Ableisten der Arbeitsstunden in den Wintermonaten nur sehr eingeschränkt durchgeführt werden kann.
Ansprechpartner: Dennis Kolle, Uwe Hogrefe sowie der Platzwart
So geht´s
Der Arbeitsstundennachweiszettel wird an den Arbeitseinsätzen ausgegeben.
Die erbrachte Arbeitsleistung ist durch ein Mitglied aus dem Abteilungsvorstand Tennis oder dem Platzwart bestätigen zu lassen.
Die Stunden können an denen im Tennisjahreskalender der Abteilung veröffentlichen Terminen zu den Arbeitseinsätzen im Frühjahr oder Herbst sowie nach individueller Absprache mit dem Abteilungsvorstand Tennis oder dem Platzwart abgeleistet werden.
Unabgestimmte Arbeitseinsätze werden nicht anerkannt.
Die Übertragung von Arbeitsstunden auf andere Personen ist nur nach vorheriger Zustimmung durch den Abteilungsvorstand möglich.
Spätester Abgabetermin ist der 30.10. eines jeden Jahres. Sollte die Arbeitsleistung vollständig erbracht sein, bitten wir den Arbeitsstundennachweiszettel bereits vorher an ein Vorstandsmitglied zurückzureichen.
Jedes Mitglied ist für das korrekte Abzeichnen der Stunden selbst verantwortlich.
Bei Verlust dieser Karte ist dieses unverzüglich dem Vorstand zu melden. Können die Arbeitsstunden nicht nachgewiesen werden, ist automatisch der Ersatzbetrag in Höhe von EUR 25,00 fällig.
Wir verweisen ausdrücklich auf unser „Arbeitsstundenmodell“, welches auf unserer Internetseite www.mtv-harsum-tennis.org oder auf der Vereinsanlage am schwarzen Brett eingesehen werden kann.
Option:
Ich möchte/werde dieses Jahr definitiv keinen Arbeitseinsatz leisten und erkenne die Ersatzleistung in Höhe von EUR 25,00 an. Ich überweise den Betrag spätestens bis zum 30.10 diesen Jahres auf folgendes Konto:
IBAN: DE44259501300031840828 MTV Harsum Tennisabteilung